Hinweis: Dieser Artikel vom 3. April 2018 wurde bis 25. Mai 2018 aktualisiert. Weitere Infos danach auf Facebook.
Disclaimer / Hinweis: Wir sind keine Juristen, so dass die angesprochenen Punkte und Einschätzungen vor allem allgemeiner Natur sein werden. Die folgenden Ausführungen sind das Ergebnis unserer eigenen Internet-Recherchen bei Dritten. Sie verstehen sich lediglich als Hinweise, nicht als Rechtsberatung und haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit!
Österreich hat es den meisten Unternehmern bei der Umsetzung der DSGVO in nationales Recht etwas einfacher gemacht.
Update 2.5.2018: Ansicht deutscher Datenschützer
Einblick per 2.5.2018: Zu viele Mythen und gefährliches Halbwissen
Für Shops: Abmahnsicher für ca. 600,– € p.a.– genau lesen.
Update 7.5.2018: DSGVO: EU ändert das Gesetz noch einmal kurz vor dem Stichtag
Update 14.5.2018 für WordPress Websites: Neue Regelungen – noch vor 25.5.?
Update 9./14.5.2018: DSGVO Merkel will Datenschutzverordnung in letzter Sekunde lockern – N E I N – doch nicht
Update 18.05.2018: Nur ein Viertel der Firmen in Deutschland für DSGVO bereit – Sind Sie dabei?
DSGVO: Alter Wein in neuen Schläuchen?
Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) (engl.: GDPR (General Data Protection Regulation)) ist die neue EU-Verordnung, die ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt. Deren Ziel ist es, die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit zu vereinheitlichen. Da Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern schon vor der DSGVO eine strenge Datenschutzgesetzgebung hatte und sich viele der DSGVO-Regelungen am deutschen Datenschutzrecht orientieren, sind die meisten Regelungen der neuen Verordnung für deutsche Unternehmen gar nicht so neu. Bislang wurden viele Aspekte des Datenschutzes aber von den vielen Unternehme(r)n schlichtweg ignoriert (z.B. das Thema SSL). Die Hauptauswirkung der DSGVO: Das Ignorieren wird in Zukunft deutlich teurer. Und die Wahrscheinlichkeit, dass es auffällt, steigt. Bei der DSGVO geht es aber mehr als nur um Cookies etc. (auch wenn das eine große Rolle spielt). Wichtiger wird die Nachvollziehbarkeit wie Sie Daten erheben und verarbeiten! Wenn Sie etwas mehr Zeit haben, dann lesen Sie diesen Artikel!
Was ist zu tun? Definitionen & Fragestellungen
1) Wissen Sie, welche personenbezogenen Daten Sie sammeln?
JA
NEIN
2) Wissen Sie, wer Zugriff auf Ihr Personenregister hat?
JA
NEIN
3) Wissen Sie, wo die von Ihnen gesammelten personenbezogenen Daten gespeichert werden?
JA
NEIN
4) Werden die personenbezogenen Daten innerhalb oder außerhalb der EU gespeichert?
Innerhalb EU
Außerhalb EU
Innerhalb und Außerhalb EU
Sie sollten es wissen
5) Kennen Sie den Unterschied zwischen Datenverantwortlichem und Datenverarbeiter?
Als Datenverantwortlicher bezeichnet man die Entität, die persönliche Daten in einem Register sammelt und verwendet. Dies betrifft auch Mitglieder- und Mitarbeiterregister. Der Datenverarbeiter ist derjenige, der die Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, beispielsweise ein E-Mail-Marketing-Dienstanbieter.
6) In welchen Rollen agiert Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation?
Datenverantwortlicher
Datenverarbeiter
Datenverantwortlicher und Datenverarbeiter
7) Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
JA
NEIN
WEIß NICHT
8) Haben Sie ein separates Datensicherheitsdokument vorbereitet, in dem Sie Ihre Datenschutzrichtlinien dokumentiert haben?
JA
NEIN
WEIß NICHT
9) Wurden Ihre Mitarbeiter geschult, um die Auswirkungen der DSGVO auf Ihre Tätigkeiten zu verstehen und entsprechend zu handeln?
JA
NEIN
WEIß NICHT
Auf die wesentlichen der oben gestellten Fragen sollten Sie antworten können.
Artikelempfehlung:
Sie finden eine Recherche & einen Artikel von Dr. Katja Flinzner, publiziert auf ContentIQ ab der Überschrift „Was muss ich tun“
Bitte hierbei die Abschnitte Kontaktformular und Newsletter besonders beachten.
Zum Thema Datenverarbeitung erhalten Kunden von Oplayo demnächst noch ein Schreiben. Darin wird auch das Angebot zur Mitnutzung der e-Recht24 Agenturversion enthalten sein.
Ist meine Website DSGVO-konform?
Cokiebot ist ein nettes Tool um mal einen ersten Blick zu bekommen ob ihre Website DSGVO-konform ist. Alle von uns getesteten Websites waren nicht DSGVO-konform. In den getesteten Fällen wissen wir auch warum und werden das bis Mai beheben. Ein weiteres Tool, das sich zumindest dem Teilaspekt Cookies annimmt ist Sitebeam.
Bsp. zu Cookiebot:
Wie bei fast allen Anbietern die sich rund um das Thema „DSGVO“ tummeln wird auch viel mit „Kommerz“ und „Angst“ gespielt.
Was ist mit Google Adwords und Google Analytics?
Für Websitebetreiber:
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