Im Onlinemarketing bilden Google Analytics, der Google Tag Manager, die Google Search Console und Skripte etc. die Basis für ein valides Trackingkonzept. Aber was ist das?
Inhaltsverzeichnis
- Unsere Vorgehensweise im Onlinemarketing mit dem Google Tag Manager
- Was ist der Google Tag Manager überhaupt?
- Was kann man beispielhaft mit dem Google Tag Manager denn machen?
- Der Google Tag Manager und die Behebung des Problems mit der Verweildauer
- Erste Video-Tipps zum Google Tag Manager
- Die Google Marketing Platform mit dem Google Tag Manager bietet folgende Vorteile
- Ist der Google Tag Manager denn DSGVO-konform?
- Google Tag Manager – jetzt auch als Server-Side-Variante
- Hinweis zur Google Tag Manager Nutzung
- Erfahre mehr über die Philosophie von Oplayo in diesem PDF
Unsere Vorgehensweise im Onlinemarketing mit dem Google Tag Manager
Egal, ob Du Google Ads Suchtextanzeigen, Bing Ads Anzeigen, Facebook Sponsored Posts, Instagram Stories, jede Art von Videowerbung oder Recommendation Netzwerke (Taboola, Outbrain oder Plista) oder Re-Marketing Systeme (z.B. AdRoll) oder SEO-optimierte Texte nutzen möchtest – am Anfang steht der Aufbau eines aussagefähigen Trackingkonzepts. Nur mit einem ausgefeilten Trackingkonzept kannst Du Mediabudgets und SEO-Aufwände schonen und Erfolgschancen optimieren.
Erst danach beginnt der Aufbau von Onlinemarketing-Kampagnen, Anzeigengruppen, Anzeigen und Keywords, bzw. SEO-optimierte Texte. Nach Start der o.g. Maßnahmen werden diese zu Beginn besonders justiert. Nach 2 – 4 Monaten sollte die Anzahl der nötigen Optimierungsmaßnahmen nur noch reduziert nötig sein. Bei SEO bleibt der Aufwand je Monat relativ konstant.
Was ist der Google Tag Manager überhaupt?
Der Google Tag Manager erleichtert die Implementierung von Google Analytics und anderen Webanalyse-Tools (z.B. MS Clarity) und Cookies (z.B. Facebook Pixel) auf Deiner Website. Aber auch andere Tools können über das Tag-Management-System eingebunden werden und das i.d.R. ohne die IT miteinzubeziehen. Für Online Marketing Manager ohne Programmierkenntnisse ist dies ein großer Vorteil. Wie der Tag Manager funktioniert und für welche Bereiche er eingesetzt werden kann, erfährst Du hier. Gute Beispiele für Tags sind Google Analytics-Tracking-Codes, Google Analytics-Eventcodes, Google Ads-Conversion-Scripts und Remarketing-Tags. Es gibt viele weitere Arten von Codes, die Du Deiner Website mithilfe von GTM hinzufügen kannst, darunter auch benutzerdefinierte Codes.
Einige Leute verwechseln Google Tag Manager mit Google Analytics und fragen sich, welchen sie verwenden sollen. Eigentlich lautet die Antwort, dass man beide verwenden sollte. Tatsächlich sind beide wie füreinander gemacht.
In den Zeiten vor dem GTM musste man aufwendige Tracking-Codes selber schreiben (lassen), konfigurieren und manuell auf jeder Seite platzieren. Mit Hunderten Events ist das ein riesiger Aufwand. Der GTM speichert von selbst alle Codes an einer zentralen Stelle, die dort konfiguriert werden können, ganz ohne einen Programmierer.
Was kann man beispielhaft mit dem Google Tag Manager denn machen?
Ein paar Beispiele:
- Korrektur zur korrekten Messung der Verweildauer bzw. Absprungrate – mehr dazu hier oder im nächsten Abschnitt
- Komplexes Conversion-Tracking (Buchungen, Käufe, Anfragen, Newsletter-Abos, Messung der PDF-Downloads etc.)
- Telefonnummer-Klick-Tracking
- Button-Click-Analyse – z.B. hat man auf einer LandingPage diverse Buttons. Welcher wird wie häufig geklickt?
- Outbound-Link-Klick-Tracking (auf welche Links wurde wie oft geklickt – zum Beispiel wichtig, um die indirekte Performance von DMOs zu Hotels zu belegen)
- Extrem einfache Integration von Tools wie MS Clarity, Hotjar oder LeadInfo
- Von der Seite von Usern herauskopierter Text (was hat besonders interessiert?)
- Beobachtung der Scrolltiefe der wichtigsten Seiten (wie lange hat ein Text tatsächlich interessiert/funktioniert)
- Anlegen des Google Ads Remarketing-Tags
- Messung der Trafficquelle (wo kam mein Traffic originär her)
- Ausspielung der Publisherseiten bei Recommendation Netzwerken wie Taboola oder Outbrain
- 404-Seiten schnell erkennen und beheben
- u.v.m.
Viele weitere Beispiele für den Google Tag Manager (kurz: GTM) gibt es hier.
Der Google Tag Manager und die Behebung des Problems mit der Verweildauer
Die Verweildauer beschreibt, wie lange ein Nutzer auf einer Seite der Website verweilt. Bei etlichen Websites kann man sagen, je länger die Verweildauer, desto interessanter ist der Inhalt für den Nutzer. Bei sogenannten OnePager stimmt das schon mal nicht. Wieso? Dazu muss man wissen, wie die Verweildauer eigentlich gemessen wird.
Google Analytics in der Standardkonfiguration misst die Verweildauer auf Basis von Seitenaufrufen. Somit kann die Verweildauer nur dann berechnet werden, wenn es einen zweiten Seitenaufruf gibt. Die Verweildauer ist deshalb die Zeit, die zwischen Seitenaufruf 1 und Seitenaufruf 2 vergeht. Doch wie viele Seitenaufrufe machen Deine Nutzer im Schnitt pro Sitzung? Genau hier beginnt das Problem. Nutzer, die nur eine Seite pro Sitzung aufrufen, sind in der Berechnung der durchschnittlichen Verweildauer gar nicht enthalten, da die Verweildauer des einzelnen Aufrufs nicht ermittelt werden kann. Bei diesen Nutzern beträgt auch die Bounce Rate (Absprungrate) 100%. Die Daten und deren Aussagekraft sind somit meist verzerrt. Abhilfe kann man über den Google Tag Manager schaffen, indem man in sinnvollen Intervallen (z.B. mindestens 20 Sekunden) einen Ping setzt und somit abfragt: „Hey User, bist Du noch da?“. Damit erzielt man dann eine vernünftige Maßeinheit für die Verweildauer und die Bouncerate (Absprungrate) wird nicht mehr von Seite 1 zu Seite 2 gemessen, sondern von der Einstiegsseite bis zum letzten Ping.
Erste Video-Tipps zum Google Tag Manager
Die Google Marketing Platform mit dem Google Tag Manager bietet folgende Vorteile
- Schnelleres und intelligenteres Marketing: Da Routinevorgänge automatisiert sind, steht Dir mehr Zeit für strategische Aktivitäten zur Verfügung. Dank der integrierten Intelligenz des Systems gewinnst Du automatisch genaue Erkenntnisse zu Anzeigentrends und -mustern.
- Mehr Kontrolle über Deine Investitionen: Du erkennst problemlos, welche Bereiche Deines Marketings inkl. SEO funktionieren, und kannst fundierte Entscheidungen treffen, um die Leistung zu verbessern. Gleichzeitig kannst Du Dich darauf verlassen, dass Deine Anzeigen hochwertig und ansprechend sind.
- Einsicht in Deine Zielgruppe vertiefen: Du kannst Deine Daten integrieren und darauf zugreifen, um ein umfassenderes Bild Deiner Nutzer zu erhalten. Wenn Du Deine Daten mit geräteübergreifenden und Absichtssignalen von Google verknüpfst, lassen sich auch die wertvollsten Zielgruppen identifizieren.
- Informationen mit Deinem Team teilen: Da sich Daten und Berichte an einem Ort abrufen lassen, verfügen alle Mitarbeiter über Informationen zu Deiner Zielgruppe, Deinen Medien und Deinen Geschäftsergebnissen. Informationen lassen sich mit dem Team teilen, das Marketing wird optimiert.
- Alles an einem Ort: Früher, als Tag-Management noch ein unbekannter Begriff war, wurden alle Tracking-Codes direkt im Quellcode der Website/Applikation kodiert. Das Schlimmste daran war, dass diese kleinen JavaScript-Code-Snippets über verschiedene Seiten verstreut waren. Wenn Du also eine kleine Änderung vornehmen musstest, musste der Entwickler das tun: (1) all diese Codes finden, (2) sie aktualisieren. Dank GTM wird dieser Prozess vereinfacht: alle Tags werden an einer Stelle konfiguriert.
- Es ist kostenlos: Es gibt viele ähnliche Tools, aber kaum eines bietet so viel an wie der GTM und ist dabei kostenlos.
- Tag-Templates: Neben der Community unterstützt Google Marketer auch mit eigenen Tag-Templates, die den Aufwand verkleinern.
- Wiederherstellung: Jedes Mal, wenn Du etwas am GTM änderst, wird eine neue Version erstellt. Das heißt, dass wenn Du einen „Oops“-Moment hast, kannst Du einfach und schnell zurück zur vorherigen Version wechseln. So minimierst Du den Schaden und verringerst erneut den Aufwand, alles zurückzusetzen.
- Arbeiten im Team: Mit dem GTM kannst Du mehreren Personen Zugriff auf Dein Konto gewähren, mit unterschiedlichen Berechtigungsstufen für Anzeige, Bearbeitung und Veröffentlichung. Diese Funktion ist besonders praktisch für Agenturen, die mehreren Mitarbeitern Zugriff gewähren möchten oder den Zugriff mit Kunden teilen müssen, wobei sichergestellt wird, dass nur bestimmte Personen die Hauptkontrolle haben.
Ist der Google Tag Manager denn DSGVO-konform?
Webadmins, die sich von deutschen Datenschützern bereits vom IP-anonymisierten Google Analytics nicht überzeugen lassen, werden sich auch kaum vom Google Tag Manager überzeugen lassen. Wenn solche „Kandidaten“ dann allerdings auf ihren Webseiten Google Webfonts, Google oder Bing Maps oder gar YouTube-Videos ohne Consent-Management-Lösung, wie Cookiebot, einsetzen, denen ist nicht zu helfen. (Beachten: Bei allen Tools, die US-Server berühren könnten, muss man User auf NSA & Co. in der Datenschutzbestimmung zumindest auf die Folgen darauf hinweisen.)
Für „Experten“ ergeben sich teilweise frustrierende Diskussionen auf Basis noch skurrilerer „Behauptungen“:
Das meint T3N zum Google Tag Manager.
Google Tag Manager – jetzt auch als Server-Side-Variante
Was damit gemeint ist, erklärt dieses Video:
Hinweis zur Google Tag Manager Nutzung
Der Google Tag Manager ist ein mächtiges Tool. Da es möglich ist, Anpassungen ohne Absprache mit der IT vorzunehmen, solltest Du unbedingt darauf achten, dass Ihr nicht gegeneinander arbeitet und mit dem Tag Manager nicht Funktionen der Website außer Kraft gesetzt werden. Ein erfahrenes Team hilft Dir bei der durchaus komplexen Konfiguration.
Bei der Auswahl eines Online-Marketing Beratungs- und Serviceunternehmens oder eines Performance Marketing Teams achte zumindest auf diese Auszeichnungen:
Lass Dich von uns beraten, wie Du davon profitieren kannst!
Erfahre mehr über die Philosophie von Oplayo in diesem PDF
Ihr habt Fragen oder Anmerkungen zum Thema Website-Tracking, braucht Unterstützung beim Aufsetzen oder Beratung beim Entwerfen sinniger Tracking-Konzepte? Dann schreibt uns oder ruft uns an! Wir haben immer ein offenes Ohr und vor allem Lust und Energie auf spannende Projekte.
Bei der Auswahl eines Online-Marketing Beratungs- und Serviceunternehmens oder eines Performance Marketing Teams achte zumindest auf diese Auszeichnungen:
Hallo allerseits, einige Eurer Ausführung möchte ich im Lichte der aktuellen rechtlichen Sachverhalte dann doch ergänzen:
„Webadmins, die sich von deutschen Datenschützern bereits vom IP-anonymisierten Google Analytics nicht überzeugen lassen werden sich auch kaum vom Google Tag Manager überzeugen lassen.
Wenn solche „Kandidaten“ dann allerdings auf ihren Webseiten Google Webfonts, Google oder Bing Maps oder gar YouTube Videos ohne Consent Management Lösung, wie Cookiebot, einsetzen, denen ist nicht zu helfen. –> Billige Polemik – hat oplayo das nötig?
(Beachten: Bei allen Tools die US-Server berühren könnten muss man User auf NSA & Co. in der Datenschutzbestimmung zumindest auf die Folgen darauf hinweisen.“ –> ??? – Was soll dieser Satz dem geneigten Leser sagen?
Fakten:
1.) zum „Wert“ der sog. IP-Anonymisierung: Ich empfehle da das Studium der Bescheide zum Einsatz von Google Analytics des EDSB vom 5.1.2022, der österreichischen Datenschutzaufsicht vom 12.1.2022, der französischen CNIL vom 10.2.2022 und (bisher zuletzt) der italienischen DS-Aufsicht vom 23.6.2022. In den Bescheiden (bzw. den Begründungen) wird gründlich mit dem Märchen der hinreichenden „IP-Anonymisierung“ aufgeräumt. Von den deutschen Behörden liegt noch kein Bescheid zu GA vor – er wird mit Spannung erwartet.
==> Gott sei Dank gibt es Webadmins, die die Marketing-Märchen von Google & Co. nicht einfach glauben. Das Verlassen auf Märchen kann die verantwortlichen Auftraggeber eine Menge Geld kosten …
2.) Das Laden von Google-Tag-Manager- oder generell Google-XYZ-Fonts/Scripten/… von Google-Servern ist nicht nur Informationspflichtig, sondern nach h. M. einwilligungspflichtig . Hierzu verweise ich auf (und andere) auf das Urteil (bzw. die Begründung) des LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 zum Einsatz von Google Fonts. „Problem“ war die Übermittlung der ungekürzten IP-Adresse des Nutzerrechners an Google, die beim Laden von Google Fonts erfolgt, für die vorab aber keine Einwilligung eingeholt wurde, was dann im Ergebnis zu einer Verurteilung führte.
Die gleiche Übermittlung von IP-Adressen findet natürlich auch beim Laden von GTM (Etc.)-Daten von Google-Servern statt. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass auch in diesem Fall das Fehlen einer Einwilligung zu (gerichtlichen) Sanktionen führt.
3.) Der verlinkte Artikel von T3N ist 4 Jahre alt und sollte angesichts der realen rechtlichen Entwicklung besser nicht mehr als Quelle genannt werden.
4.) Ob die genannten Bescheide/Urteile/Beschlüsse sinnvoll / richtig oder „gaga“ sind, will ich nicht kommentieren/Diskutieren.
Sie sind aber so, wie sie sind und können (derzeit) nicht ausgeblendet/Ignoriert werden
VG
Hallo Dr. Evil,
„Wenn solche „Kandidaten“ dann allerdings auf ihren Webseiten Google Webfonts, Google oder Bing Maps oder gar YouTube Videos ohne Consent Management Lösung, wie Cookiebot, einsetzen, denen ist nicht zu helfen. –> Billige Polemik – hat oplayo das nötig?“ ==> das ist nicht die Meinung von Oplayo, sondern mir.
A) Der Artikel in der Basis-Version ist aus 2019
B) Zu Google Webfonts gibt es in der Tat ein Urteil: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20O%2017493/20
…
zu den „Fakten“:
Es gibt spezifische Urteile zu GA in Spanien, Frankreich, Österreich, Holland – ggf. weitere. Keines der Urteile untersagt GRUNDSÄTZLICH den Einsatz von GA. Die Urteile sind immer mit „Bedingungen“ verbunden.
Lesenswert: https://www.vischer.com/en/knowledge/blog/how-to-legally-use-google-analytics-in-europe-39512/
ggf. in der Zukunft zu berücksichtigen: https://www.egovernment-computing.de/eu-und-usa-einigen-sich-im-grundsatz-auf-neues-datenschutzabkommen-a-1105931/
zu „==> Gott sei Dank gibt es Webadmins, die die Marketing-Märchen von Google & Co. nicht einfach glauben. Das Verlassen auf Märchen kann die verantwortlichen Auftraggeber eine Menge Geld kosten …“ Wer hat den für den Einsatz für GA schon gezahlt?
Rate sich mal die Liste der DAX40 Unternehmen anzusehen, die GA nutzen ( https://www.oplayo.com/blog/ga4-wissen-1/ )
Webfonts dynamische Ladung gerichtlich geklärt. (Details: https://www.ra-plutte.de/lg-muenchen-dynamische-einbindung-google-web-fonts-ist-dsgvo/ )
Die Einwilligung zum Laden eines NOCH NICH trackenden GTM ist in der Tat umstritten.
https://www.e-recht24.de/dsg/12668-google-tag-manager.html
https://renevanloock.com/google-tag-manager-dsgvo/#gref
https://www.dwc-consult.com/google-tag-manager-datenschutzkonform/
https://www.sea-coaching.de/warum-wir-der-meinung-sind-dass-ein-leerer-google-tag-manager-container-auch-ohne-einwilligung-genutzt-werden-kann/
Wir haben dazu eine Meinung, machen uns aber keine davon zu eigen.
Klar ist der TN3 Link alt. Der Artikel ist es auch.
DAS WICHTIGSTE ZUM SCHLUSS:
Unsere Kunden haben i.d.R. einen Datenschutzbeauftragten. Der sagt uns dann ob GA/GTM geht oder nicht. Es gibt ja noch Lösungen wie GTM Server Side Tracking, kein Analytics oder Matomo als On-Premise-Lösung.